Der erfahrene Rechtsanwalt Ernst Friedrich Lindner kennt das deutsche Steuerwesen in- und auswendig. Bevor er sich 1995 selbstständig machte, war er lange Jahre im höheren Dienst bei einem großen Finanzamt als Abteilungsleiter tätig.
„Ich liebe den unmittelbaren, täglichen Umgang mit Menschen aus dem echten Leben. Je kniffeliger das Problem, desto lieber. Wenn nötig, kämpfe ich mit Geduld und Ausdauer für das Recht meiner Mandanten und den gemeinsamen Erfolg.“
Ernst Friedrich Lindner
Seit dem Jahr 2016 arbeitet Ernst Friedrich Lindner in enger Kooperation mit dem renommierten Steuerberaterbüro Schlaps & Kaesler GbR zusammen, ist aber darüberhinaus noch als sachlich und rechtlich selbständiger und unabhängiger Anwalt tätig.“ Während das Steuerberaterbüro eher in der klassischen Steuerberatung tätig ist, kümmert sich Ernst Friedrich Lindner um alle speziellen Fragen rund um Recht und Steuer – vom Mahnbescheid bis zum Gerichtsprozess.
Kompliziertes auf das Wesentliche reduzieren: Alles rund ums Thema Recht und Steuer
„Eine rechtzeitige ganzheitliche Beratung vorab erspart regelmäßig späteren Ärger und Verdruss –
und oft auch unnötige Kosten.“
Ernst Friedrich Lindner
Bei Steuerfragen kommt es auf ein besonders sorgfältiges und genaues Arbeiten in jedem Detail an. Nachfolgend ein Blick in den vielseitigen Arbeitsalltag von Rechtsanwalt Lindner mit einigen Beispielen:
— Erstellung von individuellen Unternehmensverträgen, die auch über lange Zeit Bestand haben sollen
— Im Arbeitsrecht, etwa Arbeits- und Abfindungsverträge mit ihren steuerlichen Folgen
— Private und gewerbliche Verträge aller Art, maßgeschneidert für den jeweiligen Einzelfall
— Alles zu Testament und Erbrecht
— Private und betriebliche Vermögensnachfolge
Fachgebiet steuerliche Spezialfragen und Steuerstrafrecht
„Beim Thema Steuer kommen viele Menschen, oft auch unverschuldet, in ernsthafte Probleme.“
Ernst Friedrich Lindner
Auch wenn es einmal eng wird und ein Steuerdelikt im Raum steht, arbeitet Rechtsanwalt Lindner für seine Mandanten eine individuelle Verteidigungsstrategie für mögliche Maßnahmen der Steuerfahndung und bei Strafverfahren aus.
„Mit seriöser und stets verlässlicher Arbeit über viele Jahre hinweg habe ich mir ein hohes Maß an Vertrauen bei den Finanzämtern der Region aufgebaut. Auch bei allem Bestreben, dass der Steuerbürger nicht zu viel Steuern bezahlen muss, gehört dazu auch eine besondere Liebe zur Wahrheit. Es gilt eben genauso auch der weitere, uralte Grundsatz: Man gebe dem Kaiser, was des Kaisers ist.“
Ernst Friedrich Lindner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Ernst Friedrich Lindner
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